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Ambulante Pflege

Was ist ein ambulanter Pflegedienst?
Ambulante Pflegedienste sind unabhängig wirtschaftende Betriebe, die Pflegebedürftige in deren Häuslichkeit pflegen, betreuen und versorgen.
Im Gegensatz zu teilstationärer oder stationärer Pflege bieten ambulante Dienste Pflegeleistungen in modularer Form an, d. h. einzelne Pflegeleistungen werden  definierten Leistungskomplexen zugeordnet, die von den Kunden ausgewählt werden oder vom Arzt verordnet werden können.

Welches sind die Ziele ambulanter Pflege?
Erreicht werden soll mit diesem Angebot ambulanter Pflege, dass Pflegebedürftige in ihrer Häuslichkeit verbleiben können, auch wenn sie sich selbst nicht mehr versorgen und pflegen können.

Wie wähle ich einen ambulanten Dienst aus?
Ein Pflegebedürftiger kann frei wählen, von welchem ambulanten Pflegedienst er gepflegt werden möchte. Wichtig ist, dass die Dienste Verträge mit den Kranken- und Pflegekassen haben und ihre Leistungen direkt mit diesen abrechnen können.
Die meisten Pflegedienste bieten allgemeine Kranken- und Altenpflege für alle Patientengruppen an, die zu Hause betreut werden können.
Zusätzliche Angebote können stundenweise soziale Begleitung und Betreuung oder spezielle Therapien sein sowie Kurse zur Entlastung pflegender Angehöriger.

Kriterien für die Auswahl eines Pflegedienstes können sein:
- die Qualifikation der Mitarbeiter,
- ein spezieller Schwerpunkt,
- die Bereitschaft zur Nacht- und Wochenendpflege,
- der Preis
- die Ortsnähe

Habe ich mich für einen ambulanten Pflegedienst entschieden, so schließe ich mit diesem einen schriftlichen Vertrag ab, entsprechend meiner Erwartungen, s. auch „Tipps für die Wahl des richtigen Pflegedienstes“ zu finden unter der Internetadresse: www.vz-nrw.de
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Welche Pflichten hat ein Pflegedienst dem Pflegebedürftigen gegenüber?
Je nach Pflegestufe und gewählten Modulen kommt ein ambulanter Dienst einmal oder mehrmals täglich oder wöchentlich in die Häuslichkeit des Pflegebedürftigen, um die vertraglich vereinbarten Leistungen auszuführen.
Die einzelnen Mitarbeiter sind verpflichtet, die erbrachten Leistungen in einer Dokumentation zu erfassen, die beim Pflegebedürftigen verbleibt, so dass dieser jederzeit einsehen kann, welche Leistungen monatlich abgerechnet werden.
Bei Unstimmigkeiten kann ein Pflegebedürftiger sich an die Pflegedienstleitung seines ambulanten Dienstes wenden.

Wie beantrage ich Pflegeleistungen bei meiner Pflegekasse?
Häusliche Krankenpflege wird auf Grund einer ärztlichen Verordnung durchgeführt und wird von der Krankenkasse bezahlt.

Um die Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes von der Pflegekasse bezahlt zu bekommen, muss eine Einstufung in die Pflegeversicherung beantragt werden. Das Verfahren hierzu wird unter "Pflegeversicherung und Pflegeeinstufung" erklärt. Beim Antrag muss angegeben werden, dass "Pflegesachleistung" (Vergütung für Fachpflege) oder "kombinierte Leistung" (Laienpflege durch die Angehörigen und Fachpflege) gewünscht wird.

Wie wird eine ambulante Pflege finanziert?
Je nachdem, ob jemand ein von einer Pflegekasse anerkannter Pflegebedürftiger ist oder nicht, muss er die Kosten für die häusliche Pflege entweder selbst tragen, es sei denn er ist sozialhilfebedürftig, oder die pflegebedingten Kosten werden bis zum monatlichen Höchstsatz einer Pflegestufe von der jeweiligen Pflegekasse getragen. Der einzelne Pflegebedürftige trägt in diesem Fall die über den monatlichen Höchstsatz der Pflegestufe hinausgehenden Kosten.
Je nach Ursache der Pflegebedürftigkeit übernehmen weitere Kostenträger wie
Unfall-, Rentenversicherung oder Integrationsamt einen Teil der Kosten.