Kurzzeitpflege
Was
ist eine Kurzzeitpflege?
Eine Kurzzeitpflege ist ein zeitlich befristeter Aufenthalt in einer
stationären Einrichtung.
Sie dient zur Wiederherstellung einer selbstbestimmten Lebensweise oder
zur zeitlichen Überbrückung nach einem
Krankenhausaufenthalt oder der Versorgung und Betreuung bei Abwesenheit
der pflegenden
Angehörigen.
Was soll erreicht
werden?
Erreicht werden soll in einer Kurzzeitpflege
- eine
Verbesserung der Mobilität,
der
Kommunikationsfähigkeit,
der
Orientierungsfähigkeit
sowie
- eine
Stabilisierung vor oder auch
nach einer
Rehabilitationsmassnahme.
Umgesetzt werden
sollen die o.g. Zielsetzungen durch individuell gestaltete
Therapiepläne.
Wer kann eine
Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen?
Wenn eine von einer Pflegekasse anerkannte Pflegebedürftigkeit
vorliegt, (Pflegestufe I, II, III), übernimmt die jeweilige
Pflegekasse die pflegebedingten Kosten für einen
Kurzzeitpflegeplatz
- für
bis zu 28 Tagen im Kalenderjahr oder
- bis
zu einem Höchstsatz von bis zu 1432,- € (für
alle Pflegestufen).
Voraussetzungen:
- die
Pflege ist zu Hause nicht sichergestellt,
- die
Pflegeperson fällt aus oder
- die
Pflegebedürftigkeit verschlimmert sich.
Wenn eine anerkannte
Pflegebedürftigkeit bisher nicht vorliegt,
sollte noch während einer stationären
Behandlung ein
Antrag auf Pflegeeinstufung bei der jeweiligen Pflegekasse gestellt
werden.
Der Sozialdienst der stationären Einrichtung wird Sie dabei
unterstützen. Der Antragsteller erhält dann ggf. eine
vorläufige Pflegeeinstufung und kann einen Kurzzeitpflegeplatz
zu
den o. g. Bedingungen in Anspruch nehmen. Einige Wochen nach einer
vorläufigen Einstufung erfolgt eine Pflegebegutachtung an
dem
Lebensmittelpunkt des Antragstellers (eigene Wohnung oder Pflegeheim),
um festzustellen, ob eine
Pflegeeinstufung auf Dauer gewährt werden kann.
Wird diese nicht gewährt, so
müssen
dennoch die aufgrund der vorläufigen Einstufung erbrachten
Leistungen für die Finanzierung einer Kurzzeitpflege nicht
zurückgezahlt werden.
Was
ist bei einem Kurzzeitpflegeaufenthalt zu beachten?
- Ist
die wiederholte Inanspruchnahme eines Zimmers in einer
stationären Einrichtung möglich?
- Wenn
ja, zu welchen Bedingungen?
- Gibt
es Einzelzimmer?
- Wie
ist die Wäscheversorgung in der Einrichtung organisiert?
- Gibt
es ein Café, eine Kapelle, einen Kiosk, einen
Frisör oder
- Verschiedene
Speiseräume?
- Welche
weiteren Entlastungsangebote gibt es für pflegende
Angehörige?
-Tagespflege
-Verhinderungspflege
-Pflegekurse
Teilen Sie uns gerne mit:
Welche Erfahrungen haben Sie mit der Inanspruchnahme einer
Kurzzeitpflege gemacht?
Hat es in Ihrer Familie unterschiedliche Erwartungen in Bezug auf die
Inanspruchnahme einer Kurzzeitpflege gegeben?
Die Info-Zentren Pflege können Ihnen Informationen
über Einrichtungen geben, die Kurzzeitpflege anbieten.
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