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Wohnen im Alter
In den letzten Jahren haben sich verschiedene Wohnformen herausgebildet, die es älteren Menschen ermöglichen, auch dann noch unabhängig und selbstbestimmt in einer Wohnung zu leben, wenn Ihnen Unterstützung das Leben erleichtern würde.
Auf den folgenden Seiten sind verschiedene Formen des seniorengerechten Wohnens dargestellt:





Wohnen mit Service / Betreutes Wohnen


Darunter versteht man Wohnanlagen, in denen ältere Menschen in Eigentumswohnungen oder gemieteten Wohneinheiten unabhängig leben, aber bei Bedarf Serviceleistungen in Anspruch nehmen können.

Die Wohnanlagen sollten so gebaut sein, dass auch Menschen mit Behinderungen oder leichten Einschränkungen nicht ständig auf fremde Hilfe angewiesen sind.

Erreicht werden diese Rahmenbedingungen durch eine barrierefreie Gestaltung entsprechend der DIN-Norm 18025 (2).

Einige der Kriterien dieser DIN-Norm sind:
  • eine Ausstattung mit Aufzügen für einen sicheren Transport zu den verschiedenen Stockwerken,
  • genügend breite Türen, die es erlauben, sich mit einer Gehhilfe in einer Wohnung frei bewegen zu können,
  • Handgriffe an bestimmten Stellen in der Wohnung, an denen Menschen häufig stürzen,
  • bodengleiche Duschen (Duschtassen mit einer Kantenhöhe von nur 1-2 cm), die Menschen mit Gehbehinderungen einen Einstieg ohne fremde Hilfe erlauben.
Eine ausführlichere Darstellung der Kriterien der Barrierefreiheit finden Sie im PDF-Dokument: Checkliste: „Erwartungen an das Leben im Alter“.

Bei gemieteten Wohnungen im "Wohnen mit Service / Betreutem Wohnen" wird in der Regel nicht nur ein Miet- sondern auch ein Servicevertrag abgeschlossen. In diesem ist festgelegt, ob und welche Grundleistungen obligatorisch sind und welche Wahlleistungen hinzu gewählt werden können.

Da sich diese neue Wohnform noch in der Entwicklung befindet, hat der Gesetzgeber noch nicht festgeschrieben, was unter einer Grund- bzw. Wahlleistung zu verstehen ist; deshalb bieten einige Betreiber dieser Wohnanlagen bestimmte Leistungen als Grundleistungen an, während andere die gleiche Leistung als Wahlleistung anbieten.

Zum Umfang der Grundleistungen gehören häufig Beratungs- und Betreuungsleistungen durch kompetente Ansprechpartner, sowie technische Hilfen zur Behebung von Störungen.

Als hinzu wählbare Leistungen werden angeboten: Mittagstische im Gebäude oder im nahe gelegenen Alten- und Pflegeheim, Putz- und Wäscheservices, Einkaufshilfen, ein Hausnotrufsystem sowie kurzfristige krankenpflegerische Leistungen.

Die Integration der Seniorenwohnanlagen in einen Stadtteil ist sehr unterschiedlich. Einige liegen völlig unabhängig in einem Wohngebiet, andere befinden sich in der Nähe eines Alten- und Pflegeheims oder sind in das Gebäude eines Alten- und Pflegeheims integriert.

Kulturell reicht das Angebot von der Teilnahmemöglichkeit an einzelnen Veranstaltungen im Monat bis zur Integration in das Heimleben des nahe gelegenen Alten- und Pflegeheims.

Qualitätssiegel
Wenn Sie sich näher mit dem Leistungsangebot des „Wohnens mit Service / Betreuten Wohnens“ auseinandersetzen wollen, so bietet Ihnen u. a. das Qualitätssiegel „Betreutes Wohnen für ältere Menschen in Nordrhein-Westfalen“ wertvolle Hinweise.

Einsehbar ist es in den Infozentren Pflege oder unter folgender Internetadresse:

www.seniorenwirt.de 

Schauen Sie unter: Veröffentlichungen   >  Broschüren   >  Qualitätssiegel „Betreutes Wohnen…“

Weitere Informationen zum „Wohnen im Alter“ finden Sie unter der Internetadresse:

www.mags.nrw.de

Darüber hinaus bieten die einzelnen Infozentren Pflege weiterreichende Informationen zu den einzelnen Seniorenwohnanlagen im jeweiligen Einzugsgebiet an.


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Wohnraumanpassung

Wohnraumanpassung für Senioren und Menschen mit Behinderungen
(§ 40 SGB XI).

Viele Senioren und Behinderte möchten möglichst lange selbstständig in einer eigenen Wohnung leben. Um dieses auch im höheren Alter zu ermöglichen, bedarf es oft nur kleiner Veränderungen.

Die Sicherheit in der Wohnung kann gewahrt werden, z. B. durch das Anbringen
von Handgriffen oder Handläufen, durch rutschfeste Beläge, durch eine gute Beleuchtung oder durch angepasste Höhen von Schaltern.

Finanzielle Unterstützung
Um eine finanzielle Unterstützung durch eine Pflegekasse zu erreichen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Grundsätzlich muss eine Einstufung in die Pflegeversicherung erfolgt sein.
Eine bauliche Veränderung wird durch eine Pflegekasse bezuschusst, wenn dadurch:

  • die häusliche Pflege erst ermöglicht,
  • die häusliche Pflege erheblich erleichtert oder
  • eine möglichst selbstständige Lebensführung des Pflegebedürftigen wiederhergestellt wird.

Neben den Pflegeversicherungen gewähren auch andere Kostenträger Zuschüsse zu baulichen Veränderungen, je nach der Ursache einer Behinderung (z.B. Unfall)
oder nach dem Zweck einer Umgestaltung (Wiedereingliederung in das Arbeitsleben).

Zu den wesentlichen baulichen Veränderungen, die von den Pflegekassen auf Antrag bezuschusst werden können, gehören:

innerhalb der Wohnung
Veränderungen:
  • der Bewegungsflächen
  • der Bodenbeläge
  • der Türen und Stufen
  • der Armaturen
  • der Höhe der Einbauten (z. B. Küchenschränke, Fenstergriffe)
  • der Bade- und Duschplätze;

außerhalb der Wohnung Veränderungen:
  • der Treppen (z. B. durch Rampen oder Treppenlifter)
  • der Türen (z. B. durch Einbau eines pneumatischen Türantriebes)
  • der Höhe der Einbauten (z. B. Briefkästen)

Darüber hinaus können auch Umzugskosten in eine geeignetere Wohnung bezuschusst werden, wenn es sich bei der zukünftigen Wohnung um den auf Dauer angelegten Lebensmittelpunkt des Pflegebedürftigen handelt.

Antragsverfahren
Um eine "Wohnumfeldverbesserung" bei einer Pflegekasse zu beantragen, bedarf es eines Kostenvoranschlages. Dieser muss zusammen mit dem Antragsformular bei der jeweiligen Pflegekasse eingereicht werden. Achten Sie darauf, dass zu Beginn Ihrer Wohnraumanpassung eine Bewilligung Ihrer Pflegekasse vorliegt. Bezuschusst werden bauliche Veränderungen, die die zu Beginn genannten Bedingungen erfüllen, bis zu einer Höhe von 2557,- €.
Mindestens 10% der Umbaukosten, aber höchstens 50% des Bruttoeinkommens müssen vom Antragsteller selbst finanziert werden, ebenso alle weiteren, über den Höchstsatz der Pflegekassen hinausgehenden, Kosten.

Ggf. können auch Leistungen anderer Kostenträger, wie Integrationsämter, Kriegsopferfürsorgestellen, Unfallversicherungen oder Sozialhilfeträger in Anspruch genommen werden.

Beratungsangebote
Sie können sich beraten lassen:
  • bei Ihrer Pflegekasse
  • bei den Infozentren-Pflege oder
  • bei den Wohnberatungsstellen in NRW unter der Internetadresse: www.wohnberatungsstellen.de.
Wenn Sie noch weitere Fragen haben, wenden Sie sich einfach an eines unserer Infozentren Pflege in Ihrer Region.


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Alternative Wohnformen im Alter

In einer Zeit des Wandels traditioneller und familiärer Bindungen und angesichts neuer Krankheitsbilder im Alter suchen immer mehr Menschen nach neuen Formen des Wohnens, der Pflege und der Betreuung. Dabei geht es nicht nur um eine Versorgung im Alter - Gemeinschaft und Orientierung am bisherigen Alltag gehören ebenso zu den Konzepten alternativer Wohnprojekte wie die Möglichkeit, genügend Freiraum zu schaffen, um sein eigenes Leben weitgehend selbstbestimmt führen zu können.

Nähere Informationen zu diesen neuen Wohn- und Versorgungsformen und den diesbezüglichen Entwicklungen im Kreis Minden-Lübbecke erhalten Sie in den Info-Zentren Pflege und unter folgenden Internetadressen:

www.mags.nrw.de - „Neue Wohnprojekte für ältere Menschen“
(Projektdarstellungen und eine umfangreiche Adressenliste zu Siedlungsgemeinschaften, Hausgemeinschaften, Wohngemeinschaften mit und ohne Pflegeangebot.)

www.mbv.nrw.de - „Wohnen im Alter. Neue Wohnmodelle in Nordrhein-Westfalen

www.fgwa.de - Forum für gemeinschaftliches Wohnen im Alter

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