Hilfen
für zu Hause
Wenn mit zunehmendem Alter die Kräfte etwas nachlassen oder
eine
Behinderung die Selbstversorgung beschwerlich macht, können
die
verschiedenen Hilfen für zu Hause dazu beitragen, dass
Betroffene
möglichst lange unabhängig und selbstständig
in ihrer
Wohnung leben können.
Essen
auf Rädern
Essen
auf Rädern ist
ein
mobiles Menüangebot für Menschen, die sich eine
Zeitlang oder auf Dauer nicht
selbst mit Nahrungsmitteln versorgen können oder wollen.
Die Mahlzeiten werden entweder täglich frisch zubereitet und
dem Kunden gebracht oder tiefgekühlt ausgeliefert bzw. vom Menü-Service erhitzt
und dann ausgefahren.
Der
Kunde kann sich aus
einem großen Angebot Mahlzeiten für eine Woche
zusammenstellen, die dann
täglich zur gleichen Zeit ausgeliefert werden.
Es gibt darüber hinaus keine
Verpflichtung, Mahlzeiten über einen längeren Zeitraum
abzunehmen. Bei den einzelnen
Anbietern bestehen Unterschiede hinsichtlich der Bestell- und
Kündigungszeiten -
man sollte sich also
auch danach erkundigen.
Falls
am
Wochenende keine
warmen Mahlzeiten geliefert werden können, gibt es die
Möglichkeit, gekühlte
oder tiefgefrorene Menüs zu bestellen. Manche Anbieter leihen
oder vermieten
Geräte zum Erhitzen der Speisen.
Wenn
Sie nähere
Informationen wünschen, können Sie eine der
E-Mail-Adressen der Infozentren
Pflege auf der Startseite anklicken oder bei uns anrufen. Wir
können Ihnen auch
sagen, in welchen Pflegeheimen oder Begegnungsstätten die
Möglichkeit besteht,
am Mittagstisch teilzunehmen.
Die
Verbraucherzentrale NRW
bietet als Hilfe bei der Suche nach dem idealen Mittagsmenü
eine kostenlose
Checkliste an. Sie kann unter der Telefonnummer 0211 / 3 80 92 02
(Normaltarif) angefordert werden. Als PDF-Datei ist sie unter www.vz-nrw.de
\ Gesundheit + Pflege \ Ambulante Pflege zu erhalten.
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Hausnotrufsystem
Was ist ein
Hausnotrufsystem?
Ein
Hausnotrufsystem besteht aus einem Basisgerät, das mit einem
Telefon verbunden
ist und einem Sender in Form eines Funkfingers, der als Armband,
Brosche oder
als Halskette getragen werden kann.
Welche
Angebote können gewählt werden?
Jeder
Hausnotruf-Anbieter nennt seine Leistungspakete anders. In der Regel wird unterschieden zwischen
einem Basis- und
einem oder mehreren Komfortmodellen (Standard- oder
Sicherheitspaketen).
Bei der
Basisvariante werden im Krisenfall von der Einsatzzentrale, mit der der
Hausnotruf
verbunden ist, Angehörige, Freunde, ein Pflege- oder
Rettungsdienst informiert
– je nachdem welche Personen man in der
Notrufverfolgungsliste angegeben hat.
Bei der
Komfortvariante kommt ein Pflegedienst, bei dem für einen
Notfall ein Schlüssel
hinterlegt wurde, in die Wohnung des Anrufenden, um ggf. Hilfe zu
leisten.
Zusätzlich werden
weitere Service-Leistungen angeboten, z. B. Weck- oder Tagestasten,
Rauchmelder, Notruf-Geräte mit Falldetektor oder
Sprachauslösung.
Für
wen ist die Nutzung eines solchen Gerätes
sinnvoll?
Gedacht ist ein
solches Gerät für Menschen, die sich aufgrund
körperlicher Schwäche oder
aufgrund einer Erkrankung in bestimmten Notsituationen nicht selbst
helfen
können, sei es, dass sie nach einem Sturz nicht mehr allein
aufstehen können,
sei es, dass sie wegen der Verschlimmerung einer Erkrankung einen
Notarzt
benötigen.
Man
sollte aber
bedenken, dass es auch Erkrankungen gibt, bei denen der einzelne in
einer
krisenhaften Situation nicht in der Lage ist, eine bewusste Bewegung
auszuführen; deshalb kann ein solches Gerät
unterstützend sinnvoll sein, einen
betreuenden Menschen kann es aber nicht ersetzen.
Wer
bietet Hausnotrufsysteme an?
Angeboten werden
Hausnotrufsysteme von Wohlfahrtsverbänden, kirchlichen
Organisationen und
privaten Anbietern, die über eine Einsatzzentrale 24 Stunden
am Tag erreichbar
sind und auch die Installation und Wartung des jeweiligen
Gerätes übernehmen
bzw. einen entsprechenden Dienst vermitteln. Dabei ist es
gleichgültig, an
welchem Ort sich die Einsatzzentrale befindet, weil dort lediglich der
Notruf
eingeht und weiter bearbeitet wird. Wichtig ist, dass sich die Hilfe
leistenden
Kontaktpersonen bzw. Dienste in örtlicher Nähe
befinden.
Welche
monatlichen Kosten
entstehen dem Kunden?
Die
Hausnotruf-Anbieter können ihre Preise frei gestalten. Daher
sind die Kosten
für die angebotenen Leistungen unterschiedlich. Ist jemand als
pflegebedürftig
durch seine Pflegekasse anerkannt und lebt allein, kann die Pflegekasse
auf Antrag die monatlichen Kosten für ein Basismodell und die
Anschlussgebühr übernehmen.
Darüber hinaus
gehende Gebühren müssen selbst gezahlt werden.
Bei der
Komfortvariante unterscheiden sich die einzelnen Anbieter in ihren
Zahlungsmodalitäten.
Liegt keine
anerkannte Pflegebedürftigkeit vor, so muss der Kunde sowohl
eine
Installationsgebühr als auch eine monatliche Miete in Abhängigkeit
vom gewählten Modell
entrichten. Zusätzlich gewählte Leistungspakete sind
ebenfalls kostenpflichtig.
Über die
Kosten
möglicher Hilfeleistungen sollte man sich vor Vertragsabschuss
informieren.
Wenn
sie sich näher informieren möchten, steht Ihnen die
Broschüre „Hausnotruf – schnelle Hilfe im
Ernstfall“ des Landes NRW unter folgender Internet-Adresse zum
Download zur Verfügung:
Sie
ist zu
erreichen unter folgender Internetadresse:
www.mags.nrw.de > Soziales >
Pflege >
Zu Hause leben
Sollten Sie nicht
über einen eigenen Internetanschluß
verfügen, so bieten viele Bibliotheken
gegen eine geringe Gebühr die Möglichkeit im Internet zu surfen an.
Weitere
Informationen können Sie per E-Mail oder telefonisch bei den
Info-Zentren
Pflege erhalten.
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Mobile Dienste
Was ist ein Mobiler
sozialer Hilfsdienst (MSHD)?
Für Menschen, die Unterstützung bei der
hauswirtschaftlichen
Versorgung oder bei der Teilhabe am außerhäuslichen
gesellschaftlichen Leben benötigen, stellen die freien
Träger
der Wohlfahrtspflege mobile soziale Dienste zur Verfügung.
Welche Leistungen
bieten die einzelnen Anbieter?
Ein Kunde kann Zivildienstleistende oder hauswirtschaftliche
Fachkräfte stundenweise mieten und braucht diese nicht zu
versichern, wie es der Fall wäre, wenn er eine einzelne
Hilfskraft
selbst einstellen würde.
Welche Arbeiten
werden ausgeführt?
Gewählt werden kann:
- die Reinigung der Wohnung,
- die Reinigung der Wäsche,
- Gartenpflege,
- Begleitung zum Einkaufen oder zum Arzt,
- die Zubereitung von Mahlzeiten, etc.
Wer
übernimmt die Kosten für eine solche Hilfs- oder
Fachkraft?
Je nachdem wie der Unterstützungsbdarf zustande gekommen ist,
kommen neben der Eigenfinanzierung Kostenträger wie
Unfallversicherung, Rentenversicherung oder Sozialhilfeträger
in
Betracht.
Kriegsversehrte
oder deren Angehörige
sollten sich in jedem Fall an die Kriegsopferfürsorgestelle
der Landschaftsverbände Westfalen-Lippe in Münster oder des Rheinlandes in Köln wenden.
Tel.: 0251 591-8000
[nach
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